Seit dem 6. 1. 2018 haben Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern das Recht, Auskunft über ihr Gehalt und das vergleichbarer Tätigkeiten zu erhalten.
Das Entgelttransparenzgesetz trat 2017 in Kraft, das Auskunftsrecht besteht jetzt seit einem Jahr, aber viele Beschäftigte nutzen es noch nicht. Dabei ist das Gesetz, das Angestellten erlaubt, sich über die Grundlagen ihrer Gehaltsberechnung und das Einkommen mit vergleichbarer Tätigkeit betrauter Mitarbeiter/innen zu informieren, ein guter Schritt gegen die Gender Pay Gap.